Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) in Schönebeck

06.02.2019 CJD Sachsen-Anhalt « zur Übersicht

 

 

Diese neue Beratungsstelle ist offen für jeden Menschen, der Fragen rund um Rehabilitation oder Teilhabe hat, unabhängig vom Alter oder von den vorhandenen Einschränkungen. Die Beratung ist kostenfrei und unabhängig von Trägerinteressen, im Mittelpunkt stehen einzig die Bedürfnisse der ratsuchenden Personen. Ein Kurzfilm über die Aufgaben der EUTB (Externer Link). Es gibt feste Öffnungszeiten, bei denen Ratsuchende ohne Termin Beratung erhalten können. Diese sind wie folgt: Montag: 8 Uhr bis 13 Uhr; Donnerstag: 8 Uhr bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr. Es ist jedoch auch möglich, einen individuellen Beratungstermin außerhalb dieser Öffnungszeiten zu vereinbaren. Die EUTB in Schönebeck erreichen Sie unter:...

Teilhabeberatungsstelle Schönebeck (EUTB), Steinstraße 60 in 39218 Schönebeck, Telefon: 03928/424 41 07, Handy: 0151/406 381 68, E-Mail: sebastian.petschnospam@cjd.de, Web: www.cjd-sachsen-anhalt.de (Externer Link). Auf der Webseite www.teilhabeberatung.de (Externer Link) finden Interessierte weitere Informationen über die EUTBs sowie die Kontaktdaten der ca. 500 EUTBs im gesamten Bundesgebiet. Im Salzlandkreis gibt es neben der Beratungsstelle in Schönebeck noch eine weitere in Bernburg.

Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) (Externer Link) unterstützt und berät Menschen mit Behinderungen, von Behinderung bedrohte Menschen, aber auch deren Angehörige unentgeltlich bundesweit zu Fragen der Rehabilitation und Teilhabe.

Hintergrundinformationen zur Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) (Externer Link) fördert auf der Grundlage des neuen § 32 SGB IX die Errichtung der EUTB. Die Fördermittel werden für ein bedarfsgerechtes, regionales Angebot entsprechend der Anzahl der Einwohner und Größe der Bundesländer aufgeteilt. Die Fachstelle Teilhabeberatung sorgt für eine überregionale Vernetzung der Beratungsangebote und begleitet die EUTB nach dem Prinzip „Eine für alle“: Die ab 1.1.2018 eingerichteten regionalen Beratungsangebote stehen für Fragen zu allen Fragen der Rehabilitation und Teilhabe offen. Es handelt sich um ein ergänzendes Angebot, welches bestehende Beratungsstrukturen nicht ersetzen soll.