Freiwilligkeit in den Werkstätten bis zum 02.04.2022 verlängert
An alle Werkstattbeschäftigten, Angehörige und Betreuer:
Die Regierung in Sachsen-Anhalt hat in der aktuellen Fassung der 16. Eindämmungsverordnung beschlossen, dass die Teilnahme an der Werkstatt-Maßnahme bis zum 02. April 2022 weiter freiwillig bleibt.
Ein ärztliches Attest ist dazu nicht erforderlich. Ob die Freiwilligkeit darüber hinaus noch länger gilt, können wir derzeit noch nicht sagen. Bitte informieren Sie sich direkt in Ihrer Werkstatt, auf unserer Webseite des CJD Sachsen- Anhalt und in den Nachrichten. Wenn Sie im Moment zu Hause sind und wieder zur Arbeit kommen möchten oder andere Fragen dazu haben, rufen Sie bitte im Begleitenden Dienst Ihrer Werkstatt an.