CJD Betreutes Wohnen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (umF) Zeitz

Zugangsvoraussetzungen
14 Jahre bis zur Volljährigkeit (Ausnahme bis 27 Jahre)
Rechtsgrundlage
§ 27 SGB VIII in Verbindung mit §§ 34, 41, 42, 42a SGB VIII
Zielgruppe
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Betreutes Wohnen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Am Standort Zeitz unterhalten wir betreute Wohnformen nach dem SGB VIII:

  • § 27 SGB VIII Hilfen zur Erziehung
  • § 34 SGB VIII Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen
  • § 36 SGB VIII Hilfeplanung
  • § 41 SGB VIII Hilfe für junge Volljährige
  • § 42 SGB VIII Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen
  • § 42 a SGB VIII Vorläufige Inobhutnahme von ausländischen Kindern und Jugendlichen nach unbegleiteter Einreise

Das Angebot der stationären Wohngruppe richtet sich an weibliche und männliche UMF ab 14 Jahren. Im Ausnahmefall ist eine Einzelfallregelung in Abstimmung mit dem Landesjugendamt möglich.

Die jungen Menschen sind in ihrer persönlichen und sozialen Entwicklung auf individuelle Förderung und Unterstützung zu ihrer gelingenden Sozialisation angewiesen. Die aufgrund der aktuellen, stark belastenden Lebenssituation auftretenden Schwierigkeiten können von ihnen allein nicht bewältigt werden. Auch fehlen ein soziales Netzwerk und die familiäre Unterstützung. Zudem befinden sich viele der jungen Menschen in einem Zustand des starken Zwiespalts zwischen der Herkunftsgesellschaft und der Aufnahmegesellschaft.

Ziel dieses stationären Jugendhilfeangebotes ist es, den UMF einen sicheren Ort zu bieten, an dem sie in ihrer individuellen Lebenssituation wertschätzend angenommen werden und dadurch die Möglichkeit bekommen, für sich eine realistische Perspektive zu entwickeln.

Im Rahmen der ganztägigen, pädagogischen Betreuung werden die Jugendlichen entsprechend ihrer Fähigkeiten, Ressourcen und Interessen im Alltag begleitet. Die kulturelle und soziale Integration zu fördern und gleichzeitig die kulturelle Identität zu bewahren, ist unser Anspruch in allen Lebensbereichen.

Der Schwerpunkt in der Arbeit mit den jungen Menschen liegt auf dem Aufbau einer vertrauensvollen, verbindlichen Betreuungsbeziehung.

Im Rahmen der Hilfe wird es den UMF ermöglicht, sich ihrer individuellen Fähigkeiten und Bedürfnisse bewusst zu werden und die Erfahrungen der Flucht zu verarbeiten. Durch sozialpädagogische Betreuung werden sie dabei unterstützt, zu integrierten, verantwortungsbewussten, selbstständigen jungen Erwachsenen heranzuwachsen, mit der Chance auf ein selbstbestimmtes Leben und der Möglichkeit an ihrer sozialen und kulturellen Umwelt teilzuhaben.

Durch ein abgestimmtes Zusammenwirken mit dem Jugendamt sowie allen an der Entwicklung der jungen Menschen und Hilfeplangestaltung Beteiligten wird eine effektive und ergebnisorientierte Arbeit mit den Jugendlichen geleistet.

Zusätzliche fachspezifische Ausrichtungen unserer Betreuungsangebote sind:

Vorübergehende Unterbringung nach §§ 42 und 42a SGB VIII

Kooperationspartner

Carl-von-Basedow-Klinikum Saalekreis
Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, -psychotherapie und –psychosomatik
Dr. med. Gunter Vulturius

UMF Jugendhilfe stationäres Angebot unbegleitete minderjährige Flüchtlinge