Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*innen und Familienhebammen
- Zugangsvoraussetzungen
- Eltern und Kinder bis zum 3. Lebensjahr des Kindes
- Zielgruppe
- Eltern und Kinder bis zum 3. Lebensjahr des Kindes
Zielgruppe
Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*innen und Familienhebammen unterstützen und begleiten Familien von der Schwangerschaft bis hin zum dritten Lebensjahr in besonderen Lebenssituationen. Dieses Angebot ist kostenfrei.
Allgemeine Informationen
Familienkinderkrankenschwestern sind ausgebildete Kinderkrankenschwestern, die eine Zusatzqualifizierung erworben haben. Sie können über die Leistungen der klassischen Hebamme hinaus Hilfe und Unterstützung in verschiedenen Bereichen sein. Die Fachkräfte sind mobil unterwegs und beraten Familien im häuslichen Umfeld. Sie unterliegen selbstverständlich der Schweigepflicht.
Das Angebot wird durch den Landkreis Mansfeld-Südharz finanziert.
Welche Hilfen bieten wir an
Familienkinderkrankenschwestern begleiten und unterstützen Sie in Ihrem neuen Lebensabschnitt
haben ein offenes Ohr für Fragen und Sorgen
unterstützen und beraten Sie bei der Neugestaltung Ihres Lebens mit Kind
Unterstützung bei der medizinischen Versorgung und Pflege Ihres Babys
Ernährung
Ernährungsumstellung gesunder Babyschlaf
erste Krankheiten
Beratung zum Zahnen
Beratung zur gesunden Entwicklung
Beratung zu Unfallgefahren
Beobachtung der körperlichen, emotionalen und neurologischen Entwicklung
Hier finden Sie uns:
Grabenweg 1
06526 Sangerhausen