Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*innen und Familienhebammen

Zugangsvoraussetzungen
Eltern und Kinder bis zum 3. Lebensjahr des Kindes
Zielgruppe
Eltern und Kinder bis zum 3. Lebensjahr des Kindes

Zielgruppe

Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*innen und Familienhebammen unterstützen und begleiten Familien von der Schwangerschaft bis hin zum dritten Lebensjahr in besonderen Lebenssituationen. Dieses Angebot ist kostenfrei.

Allgemeine Informationen

Familienkinderkrankenschwestern sind ausgebildete Kinderkrankenschwestern, die eine Zusatzqualifizierung erworben haben. Sie können über die Leistungen der klassischen Hebamme hinaus Hilfe und Unterstützung in verschiedenen Bereichen sein. Die Fachkräfte sind mobil unterwegs und beraten Familien im häuslichen Umfeld. Sie unterliegen selbstverständlich der Schweigepflicht.

Das Angebot wird durch den Landkreis Mansfeld-Südharz finanziert.

Welche Hilfen bieten wir an

  • Familienkinderkrankenschwestern begleiten und unterstützen Sie in Ihrem neuen Lebensabschnitt

  • haben ein offenes Ohr für Fragen und Sorgen

  • unterstützen und beraten Sie bei der Neugestaltung Ihres Lebens mit Kind

  • Unterstützung bei der medizinischen Versorgung und Pflege Ihres Babys

  • Ernährung

  • Ernährungsumstellung gesunder Babyschlaf

  • erste Krankheiten

  • Beratung zum Zahnen

  • Beratung zur gesunden Entwicklung

  • Beratung zu Unfallgefahren

  • Beobachtung der körperlichen, emotionalen und neurologischen Entwicklung

Hier finden Sie uns:

Grabenweg 1
06526 Sangerhausen

Betreuung Begleitung Kinderschutz Mansfeld-Südharz